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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 15 K 181/12 EFG 2013 S. 1341 Nr. 16

Gesetze: EStG § 35a, EStG § 33a

Grabsteinarbeiten als Handwerkerleistungen i. S. des § 35a EStG

Leitsatz

  1. Nach § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG können nur solche Handwerkerleistungen zu einer Steuerermäßigung führen, die „in einem Haushalt des Steuerpflichtigen” durchgeführt werden.

  2. Arbeiten für Grabpflege oder andere Dienstleistungen, die auf einem Friedhof erbracht werden, fallen nicht unter die Steuerermäßigung des § 35a EStG.

  3. Kosten der Grabpflege und Erneuerung des Grabmals sind – unabhängig vom Wert des Nachlasses – auch keine agB i. S. des § 33a EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1341 Nr. 16
StBW 2013 S. 822 Nr. 18
QAAAE-39403

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.04.2013 - 15 K 181/12

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