Einkunftserzielungsabsicht: Betrieb eines Pferdehandels
Leitsatz
Zum Begriff und zur Überprüfung
der Einkunftserzielungsabsicht.
Das Fortführen eines Betriebs
trotz andauernder Verluste über die betriebsspezifische Anlaufszeit hinaus ist
in der Regel ein Beweisanzeichen für eine fehlende Einkunftserzielungsabsicht.
Der Beweis, dass ein über Jahre mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht mit der
Absicht der Gewinnerziehung geführt wird, gilt in der Regel als erbracht, wenn
feststeht, dass der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
geführt wird, und nach seiner Wesensart sowie der Art seiner Bewirtschaftung
auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann.
Diese Grundsätze gelten vor
allem für landwirtschaftliche Betriebe, für Gestüte etc. deren Beibehaltung
trotz ständiger hoher Verluste als vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige
persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung erklärbar ist.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1308 Nr. 16 VAAAE-39394
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.04.2013 - 11 K 138/12
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