1) Die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 3c Abs. 1 EStG aufgrund unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs mit
steuerfreien Einnahmen gilt auch bei steuerfreien Einnahmen aufgrund eines DBA und vergeblichen vorweggenommenen Betriebsausgaben.
2) Die Nichtberücksichtigung eines finalen Verlusts aus einer beabsichtigten Eröffnung einer Freistellungsbetriebsstätte verstößt
gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit.
3) An die Frage, wann ein finaler Verlust gegeben ist, dürfen keine nicht erfüllbaren Anforderungen gestellt werden. Allein
die theoretische Möglichkeit, dass später erneut eine Betriebsstätte in dem ausländischen Staat gegründet wird und in dieser
die früheren Verluste berücksichtigt werden könnten, schließt die Berücksichtigung im Inland nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1558 Nr. 26 DB 2013 S. 14 Nr. 25 DStR 2014 S. 6 Nr. 11 DStRE 2014 S. 547 Nr. 9 DStZ 2013 S. 527 Nr. 15 EFG 2013 S. 1430 Nr. 17 IStR 2013 S. 543 Nr. 14 KÖSDI 2013 S. 18484 Nr. 8 PIStB 2013 S. 173 Nr. 7 Ubg 2014 S. 343 Nr. 5 BAAAE-39392
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