BFH - VIII R 24/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 180 Abs 3 S 1 Nr 2, AO § 180 Abs 1 Nr 2a
Rechtsfrage
Handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO mit der Folge, dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung nicht hätte erfolgen dürfen, wenn zwar die hälftige Aufteilung der einvernehmlich geschätzten Einkünfte feststeht, diesen Einkünften jedoch Kapitalerträge in bedeutender Höhe zugrunde liegen, die über Jahre hinterzogen wurden und nach erfolgter Selbstanzeige erst durch die Beteiligung der Steuerfahndung abschließend ermittelt werden konnten?
Einheitliche und gesonderte Feststellung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Geringe Bedeutung; Schätzung
Fundstelle(n):
QAAAE-39027