Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Auslegung des Betriebsbegriffs des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG (a. F.)
(1) Die Annahme mehrerer selbständiger Betriebe i. S. von § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG im Rahmen einer selbständigen Beratungstätigkeit erfordert gem. nrkr. NWB FAAAE-33410 (BFH-Az.: VIII R 16/13) neben der organisatorischen Selbständigkeit zumindest noch eine klare und nach außen wahrnehmbare inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Beratungstätigkeiten sowie jeweils eine kraft ihrer qualifizierten Ausbildung befähigten natürlichen Person an jedem Standort. (2) Die überörtliche Präsenz und Beaufsichtigung der einzelnen Betriebsstandorte durch den Stpfl. führt zu einer fehlenden, für Zwecke des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG zusätzlich zu fordernden, organisatorischen Selbständigkeit der einzelnen Praxisstandorte. (3) Der Höchstbetrag im Rahmen des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG wird nicht für jeden Teilbetrieb eines ...