BGH Beschluss v. - IX ZR 271/12

Insolvenzanfechtung: Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen als Bargeschäft

Gesetze: § 135 Abs 1 Nr 2 InsO, § 142 InsO

Instanzenzug: OLG Celle Az: 13 U 95/12 Beschlussvorgehend LG Stade Az: 5 O 367/11

Gründe

1Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO).

2Die Frage der Anwendbarkeit des Bargeschäftseinwands des § 142 InsO auf die Rückzahlung des Darlehens eines Gesellschafters innerhalb des nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO maßgeblichen Zeitraums stellt sich nicht. Die Rückzahlung eines Darlehens kann nicht als Bargeschäft gewertet werden (vgl. , ZInsO 2006, 712 Rn. 33). Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind auch kurzfristige Überbrückungsdarlehen anfechtbar (, ZIP 2013, 734 Rn. 14).

3Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Vill                       Raebel                          Lohmann

            Pape                         Möhring

Fundstelle(n):
AAAAE-37862