Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KAGB § 295 i.d.F. für 2013

Kapitel 4: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

Abschnitt 1: Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften für den Vertrieb und den Erwerb von Investmentvermögen

§ 295 Auf den Vertrieb und den Erwerb von AIF anwendbare Vorschriften

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen