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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 4/13

Gesetze: ZK Art. 12 FGO § 69

Zolltarif: Keine Aussetzung der Vollziehung von verbindlichen Zolltarifauskünften

Leitsatz

Verbindliche Zolltarifauskünfte stellen keine vollziehbaren Verwaltungsakte dar, ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gemäß § 69 Abs. 3 FGO ist daher unzulässig.

Fundstelle(n):
GAAAE-37766

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 25.03.2013 - 4 V 4/13

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