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Umsatzsteuer | Zur Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Die Finanzbehörde kann den Vorsteuerabzug verweigern, wenn der Unternehmer eine unvollständige Rechnung besitzt und diese erst nach Erlass einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung vervollständigt ( „Petroma Transports” NWB UAAAE-36010).
Hintergrund: Bei dem belgischen Verfahren ging es um die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Hinblick auf die Vollständigkeit von Rechnungen.
Sachverhalt: Der Klägerin des Ausgangsverfahrens wurde der Vorsteuerabzug für im Zeitraum 1994 bis 1996 bezogene Dienstleistungen wegen Lückenhaftigkeit der ausgestellten Rechnungen versagt. Die streitgegenständlichen Rechnungen enthielten unstreitig nicht sämtliche nach belgischem Recht erforderlichen Pflichtangaben. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurden...