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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 637

Regelmäßigkeit des Arbeitsentgelts

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-36831 In mehreren Vorschriften verknüpft der Sozialgesetzgeber die Begriffe „regelmäßig” und „Arbeitsentgelt”. Beispiele für die Notwendigkeit einer Regelmäßigkeitsprüfung sind die Beurteilung der Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Sozialversicherungsfreiheit von geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Der korrekten Auslegung des Begriffs „Regelmäßigkeit” kommt also ein immenses Gewicht zu.

Ausführlichen Beitrag .

Laufendes Arbeitsentgelt

[i]Laufendes Arbeitsentgelt grds. regelmäßigLaufendes Arbeitsentgelt wird grds. regelmäßig ausgezahlt. Es handelt sich dabei um Einnahmen, die der Arbeitsleistung in einem bestimmten Monat konkret zugeordnet werden können. Sonderfall sind Überstundenvergütungen: Diese sind nur dann regelmäßig, wenn sie in Form fester, monatlich gleichbleibender Pauschalen gezahlt werden.

Einmalzahlungen

[i]Einmalzahlungen müssen hinreichend sicher seinEinmalig gezahlte Arbeitsentgelte sind dann als regelmäßig zu berücksichtigen, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden und der Höhe nach bestimmbar sind (vgl. analog , USK 8401). Einmalzahlungen, auf die ein ...

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