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FG Rheinland-Pfalz 19.3.2013 3 K 2285/10, NWB 23/2013 S. 1795

Umsatzsteuer | Zur Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgaben

Im Urteilsfall stritten die Beteiligten über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Privatnutzung einer Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude. Nach dem sind bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG bei der Bemessung sonstiger Leistungen nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG auch Ausgaben zu berücksichtigen, die zwar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, für die aber tatsächlich ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist. § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG i. d. F. des EURLUmsG vom 9. 12. 2004 ab dem verstoße nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Rückwirkungsverbot, so das Finanzgericht.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen, da die streitige Rechtsfrage, ob eine richtlinienkonforme Au...

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