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Einkommensteuer | Beendigung der Haushaltsaufnahme bei Inhaftierung des volljährigen Kindes
Die Inhaftierung eines volljährigen Kindes ist nach dem nicht ohne Weiteres mit denjenigen Fällen vergleichbar, in denen sich ein volljähriges Kind vorübergehend auswärts zu Studien- bzw. Ausbildungszwecken aufhält. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände könne man bei einer nur sehr kurzfristigen Inhaftierung nicht davon ausgehen, dass eine dauerhafte Trennung vom (groß-)elterlichen Haushalt vorliege. Diese – dauerhafte Trennung – sei aber bei einer Inhaftierung von zweieinhalb Jahren gegeben.