Zum Abfluss von Betriebsausgaben bei Zahlung mit
Kreditkarte
Leitsatz
Beim Kreditkartengeschäft wird mit
der Unterschrift des Belastungsbelegs die Leistung gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 EStG
bewirkt. Die wirtschaftliche Verfügungsmacht des Kreditkarteninhabers über die
ihm vom Kreditkartenaussteller zur Verfügung gestellten Mittel wird auf das
Vertragsunternehmen übertragen, sobald der Kreditkarteninhaber den
Belastungsbeleg unterzeichnet. Bei Zahlung mittels Kreditkarte erfolgt somit
der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im
Zeitpunkt der Belastung des Kontos.
Fundstelle(n): BB 2013 S. 2902 Nr. 48 BBK-Kurznachricht Nr. 18/2013 S. 857 DStR 2014 S. 6 Nr. 13 DStRE 2014 S. 652 Nr. 11 EFG 2013 S. 1029 Nr. 13 KÖSDI 2013 S. 18477 Nr. 8 StBW 2013 S. 678 Nr. 15 BAAAE-35912
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.03.2013 - 5 K 1875/10
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