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Track 22 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer GbR
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR einen Teil des Mandantenstammes nur zu dem Zweck erwirbt, diesen unmittelbar anschließend einer unter seiner maßgeblichen Beteiligung neu gegründeten Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstammes berechtigt sein kann.
Auch in eigener Sache ist für Berater eine aktuelle Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof interessant. Es geht um den Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen für unentgeltliche Gesellschafterumsätze.
Ein Steuerberater erwarb im Zuge der Realteilung einer Steuerberatungs-GbR einen Teil des Mandantenstamms „seiner” Gesellschaft. Mit anderen Partnern gründete er eine neue GbR und überließ dieser den Mandantenstamm unentgeltlich zur Nutzung. Die Alt-GbR sah in der Übertragung des Mandantenstamms unter Anrechnung auf die Gesellschaftsrechte eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung und stellte Umsatzsteuer in Rechnung. Diese machte der Steuerberater als Vorsteuer geltend. Das Finanzamt versagte jedoch den Abzug unter H...