Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schweiz: Zeitlicher Anwendungsbereich von Gruppenanfragen
Brennende Fragen der eidgenössischen Steueramtshilfe für Deutschland
Mit dem am in Kraft getretenen Revisionsprotokoll vom zum DBA zwischen der Schweiz und Deutschland (DBA Schweiz) haben die Vertragsstaaten die dem OECD-Standard entsprechende große Auskunftsklausel eingeführt. Diese sieht den Austausch derjenigen Informationen vor, die zur Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staates voraussichtlich erheblich sind. Die Amtshilfe nach dem OECD-Standard gilt gemäß der Übergangsbestimmung im Revisionsprotokoll vom für Steuerjahre bzw. Bankauskünfte ab 2011.
Nach der am veröffentlichten Änderung des Kommentars zu Art. 26 OECD-MA gehören neu auch sog. Gruppenanfragen zum OECD-Standard. Bei einer Gruppenanfrage erfolgt die Identifikation der von der Amtshilfe betroffenen Personen nicht durch den ersuchenden Staat, sondern durch den Informationsinhaber im ersuchten Staat. Auf diesem Wege erhält der ersuchende Staat Informationen über eine Vielzahl von Personen, die ihm im Zeitpunkt des Amtshilfeersuchens namentlich nicht bekannt waren. Da die auf dem Wege der Steueramtshilfe erlangten Informationen für die Verfolgung von Steuerstraftaten verwendet werden dürfen (Art. 27 Abs. 2 DBA Schweiz; Holenstein, PStR 2011 S. 41, 43), sind Gruppenanfragen auch ein wi...