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Persönlichkeitsrecht | Unzulässigkeit persönlichkeitsrechtsverletzender Suchergänzungsvorschläge durch Google
Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine (hier: Google) verletzt die Persönlichkeitsrechte einer Person, wenn bei Eingabe ihres Namens in die Suchmaschine mittels eines Algorithmus negativ belegte Suchergänzungsvorschläge („Autocomplete”-Funktion) unterbreitet werden, denen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt (hier: „Scientology” und „Betrug”). Der Betreiber ist jedoch nicht verpflichtet, die durch die Software generierten Ergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Vielmehr setzt ein Unterlassungsanspruch des Betroffenen (§ 823 Abs. 1, § 1004 BGB i. V. mit Art. 1, 2 GG) voraus, dass dem Suchmaschinenbetreiber die Verletzung des Persönlichkeitsrechts bekannt geworden ist und er daraufhin zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Der BGH hat die Sach...