Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Staatsangehörigen – Berechtigung bei Zugehörigkeit
des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Polen – Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009
Leitsatz
Ein im Inland wohnhafter nichtselbständig tätiger deutscher Staatsangehöriger hat für sein bei der Kindesmutter in Polen
lebendes Kind Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesmutter in Polen keine vergleichbaren Familienleistungen gewährt werden
und deshalb eine Kollision i.S.d. des Art.68 EGV Nr. 883/2004 mit dem deutschen Kindergeldanspruch nicht besteht.
Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der in Polen lebenden Kindesmutter nicht entgegen,
da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1
EStG anspruchsberechtigte Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009 bezweckt nicht, den Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Erwerbstätigen unter
Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines im EU-Ausland wohnenden Familienangehörigen zu schmälern oder
gänzlich ausschließen..
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAE-35486
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2013 - 15 K 4316/12 Kg
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