Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Staatsangehörigen – Berechtigung bei Zugehörigkeit
des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter in Österreich – Bedeutung der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009
Leitsatz
Ein im Inland wohnhafter als Beamter nichtselbständig tätiger deutscher Staatsangehöriger hat für sein bei der arbeitslosen
Kindesmutter in Österreich lebendes Kind Anspruch auf Kindergeld, da ungeachtet des grundsätzlich bestehenden österreichischen
Kindergeldanspruchs der Kindesmutter die nach Art. 68 EGV Nr. 883/2004 bestehende Anspruchskonkurrenz dahingehend zu entscheiden
ist, dass Deutschland vorrangig für die Leistungsgewährung zuständig ist.
Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der in Österreich lebenden Kindesmutter nicht entgegen,
da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1
EStG anspruchsberechtigte Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009 bezweckt nicht, den Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Erwerbstätigen unter
Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines im EU-Ausland wohnenden Familienangehörigen zu schmälern oder
gänzlich ausschließen..
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAE-35483
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2013 - 15 K 2911/11 Kg
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