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Aktuelle Entwicklungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-35328 Seit dem Inkrafttreten des StVereinfG 2011, mit dem die bis dahin in § 32 Abs. 4 Satz 2-10 EStG geregelte Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder von 8.004 € im Kalenderjahr entfallen ist, ist gut ein Jahr vergangen, und es konnten erste Erfahrungen gemacht werden, die eine nähere Betrachtung lohnen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: [i]Sanitäterausbildung „verbraucht” erste BerufsausbildungMehr Bedeutung als zuvor erlangt nach der neuen Rechtslage die Frage, in welchen Fällen der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung vorliegt. Das (BStBl 2012 II S. 825) zu Berufsausbildungskosten eines Rettungssanitäters führt im Kindergeldrecht dazu, dass die Erstausbildung mit der Sanitäterausbildung verbraucht ist. Als Folge ist anschließend die Erwerbstätigkeit des Kindes zu prüfen.
Prüfen der 20-Stunden-Grenze: [i]Werkstudenten <-> Praktikumsphase dualer StudiengängeBei der 20-Stunden-Grenze sind in der Praxis zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: Bei den Werkstudenten beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in den Semesterferien im Regelfall mehr als 20 Stunden, so dass ein Kindergeldanspruch in diesen Monaten nicht besteht. Anders hingegen sind die Pra...