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StuB 9/2013 S. 348

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer – Heimarbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer, der einen Heimarbeitsplatz hat und bei dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, kann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer auch dann in voller Höhe geltend machen, wenn ihm ein „anderer Arbeitsplatz” zur Verfügung steht ( Kurzinfo ESt 6/2013 NWB HAAAE-32741).

Hintergrund: Es ist gefragt worden, in welcher Höhe bei einem Arbeitnehmer, der für einen Heimarbeitsplatz ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, die dadurch entstehenden Kosten abgezogen werden können, wenn er seine berufliche Tätigkeit an einem Tag oder zwei Tage die Woche in der Firma ausübt und er den dortigen Arbeitsplatz auch an den anderen Tagen nutzten könnte. Hierzu führt die OFD weiter aus:

Sind die i...BStBl 2011 I S. 195

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