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Gewerbesteuer | Steuerbefreiung für teilstationäres Rehabilitationszentrum
Nach dem können Erträge aus der ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuer befreit sein, auch wenn kein Versorgungsvertrag nach §§ 107, 111 SGB V abgeschlossen wurde. Der Senat schließt sich damit der von der Finanzverwaltung und in der Literatur vertretenen – von der BFH-Rechtsprechung (, BStBl 2004 II S. 300) abweichenden – Auffassung an, dass teilstationäre Rehabilitationseinrichtungen gem. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG von der Gewerbesteuer befreit sind.
Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen (Az. beim BFH: ).