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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1911/12

Der Kläger begehrt die Übernahme von Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seiner Tochter durch den Beklagten im Zeitraum vom 01.07.2010 bis zum 30.11.2010. Der Beklagte verneint einen Anspruch, weil seiner Auffassung nach eine Bagatellgrenze in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs zu berücksichtigen sei.

Fundstelle(n):
IAAAE-34634

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12

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