Kann eine Führungsholding, deren Gegenstand der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, einschließlich des Abschlusses von Charterverträgen und Derivaten sowie der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen (insbesondere im Bereich der Schifffahrt) ist, die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat? - Unterhält die Holding neben ihrem wirtschaftlichen Bereich (Geschäftsführung bei den Tochtergesellschaften) auch einen bedeutenden nichtwirtschaftlichen Bereich (Halten der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sowie Erzielung von Beteiligungserträgen für ihre Investoren), so dass eine Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen ist?
Bitte beachten: Das Verfahren ist durch bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren
ausgesetzt.
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