Ist die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, nach der derjenige Berechtigte den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden, obwohl die Verordnungen (EG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 dem entgegenstehen (könnten)? - Ist also dem im Inland lebenden Elternteil des Kindes das Kindergeld zu gewähren, obwohl das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit dem anderen Elternteil wohnt? - Spielt bei der Beurteilung der o.g. Fragen unter Umständen auch der Familienstand eine Rolle?
Das Verfahren III R 7/13 ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-378/14 ausgesetzt.
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