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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 204/11 EFG 2013 S. 1470 Nr. 18

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8b Abs. 3 Satz 4

Abgabenordnung/Körperschaftsteuer. Treuhand oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen

Leitsatz

Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit von schriftlichen und notariellen Urkunden über den eigenen Erwerb und Verkauf eines GmbH-Anteils wird nicht ohne weiteres durch die Behauptung eines mündlich vereinbarten Treuhandverhältnisses oder Erwerbsauftrags für den nachfolgenden Erwerber widerlegt. Wenn danach eine eigene wesentliche GmbH-Beteiligung vorlag, sind die mit ihr zusammenhängenden Darlehensverluste gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG nicht abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1470 Nr. 18
BAAAE-34389

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.10.2012 - 3 K 204/11

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