Abgabenordnung/Körperschaftsteuer. Treuhand
oder tatsächliche Herrschaft an Kapitalbeteiligungen
Leitsatz
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit von
schriftlichen und notariellen Urkunden über den eigenen
Erwerb und Verkauf eines GmbH-Anteils wird nicht ohne weiteres durch
die Behauptung eines mündlich vereinbarten Treuhandverhältnisses
oder Erwerbsauftrags für den nachfolgenden Erwerber widerlegt.
Wenn danach eine eigene wesentliche GmbH-Beteiligung vorlag, sind
die mit ihr zusammenhängenden Darlehensverluste gemäß § 8b Abs.
3 Satz 4 KStG nicht abziehbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1470 Nr. 18 BAAAE-34389
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 18.10.2012 - 3 K 204/11
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