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Bundesrat stimmt Regelungen zur Gelangensbestätigung zu
Am hat der Bundesrat die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Mit der Verordnung sollen eindeutige Regelungen zur einfachen Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden (§ 17a UStDV).
Hintergrund: Die mit Wirkung vom als weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in § 17a UStDV geschaffene Gelangensbestätigung hat in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt. Mit der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-DurchführungsverS. 313ordnung sollen nunmehr weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden. Die Gelangensbestätigung bleibt dabei als eine, jedoch nicht alleinige Nachweismöglichkeit erhalten.
Die Gelangensbestätigung, d. h. die Bestätigung des Abnehmers, dass d...