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Flugreisen: Schadensersatz bei Verspätung
Flugzeugpassagiere haben einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn sie mehr als drei Stunden zu spät am Zielflughafen ankommen. Das gilt auch, wenn umgestiegen werden muss und der erste Flugabschnitt weitgehend pünktlich absolviert wurde. Entscheidend ist die Verspätung am Zielflughafen. Vgl. hierzu die Entscheidung des NWB TAAAE-30942.