Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anlegerschutz: Banken müssen Provisionen offenlegen
Banken und Sparkassen müssen Anlegern die genaue Höhe der Vertriebsprovision nennen, die sie bei Wertpapiergeschäften verlangen. Ansonsten haben die Kunden einen längeren Anspruch auf Schadensersatz wegen Falschberatung als die üblichen drei Jahre. Ein allgemeiner Hinweis auf Provisionszahlungen genügt nicht. Das hat das entschieden.