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Umsatzsteuer | Überlassung von Grundstücken im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG betrifft nur solche Nutzungsrechte, die auch von dem Begriff „Vermietung und Verpachtung” umfasst werden. (2) Die entgeltliche Bestellung eines unwiderruflich eingeräumten dinglichen Nutzungsrechts zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist keine „Vermietung oder Verpachtung” i. S. des § 4 Nr. 12 UStG.
Der umsatzsteuerliche Begriff der „Vermietung und Verpachtung” ist nach gefestigter Rechtsprechung ein autonomer unionsrechtlicher Begriff. Die entgeltliche dauerhafte und unwiderrufliche Überlassung eines Grundstücks für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehört nach dem Urteil des BFH aus zwei Gr...