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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 859/11

Streitig ist, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung der Zeit vom 1.3.1975 bis 30.6.1990 als Zeit der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie der während dieser Zeit erzielten Arbeitsentgelte hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAE-33762

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.10.2012 - L 8 R 859/11

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