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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 4983/10

Leitsatz

Leitsatz:

Wegen der Erziehung von Kindern ist bei der Bemessung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung nicht ein dem Kinderlosenzuschlag entsprechender Nachlass für jedes Kind zu berücksichtigen und in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht kein Anspruch auf höhere Entgeltpunkte. Revision zugelassen

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2013 S. 2289
VAAAE-33756

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.03.2013 - L 4 KR 4983/10

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