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BBK Nr. 8 vom

Der Spendenabzug bei Kapitalgesellschaften

Der Beitrag skizziert die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung des Spendenabzugs bei Kapitalgesellschaften.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Ertragsteuerliche Behandlung der Spenden bei Kapitalgesellschaften

[i]Körperschaftsteuerliche BerücksichtigungDer Spendenabzug bei Kapitalgesellschaften ist für die Körperschaftsteuer in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG geregelt. Ein reiner Rückgriff auf die einkommensteuerlichen Vorschrift des § 10b EStG ist nicht möglich, da Spenden als Sonderausgaben berücksichtigt werden, die dem KStG aufgrund der bei Kapitalgesellschaften fehlenden persönlichen Sphäre grundsätzlich fremd sind.

Begrifflich wird in § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG auf sog. Zuwendungen abgestellt, die sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge umfassen. Die Berücksichtigung von Spenden wird dabei zunächst dem Grunde nach abhängig gemacht

  • von dem Spendenempfänger und

  • dem Zweck der Spende.

[i]Zeitliche ZuordnungSind die Voraussetzungen erfüllt, sind die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in begrenztem Umfang als Aufwendungen von der körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar. Die zeitliche Zuordnung der Spenden erfolgt zu dem Wirtschaftsjahr, in dem die Spenden geleistet wurden (R 47 Abs. 3 KStR).

[i]Begrenzung der Höhe nachDer Spendenabzug ist der Höhe nach au...

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