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FG München Urteil v. - 5 K 2879/10 EFG 2014 S. 216 Nr. 3

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2, EStG § 64 Abs. 3

Kindergeld bei mehreren Kindergeldberechtigten erhält nur, wer die Haushaltsaufnahme darlegen kann

Leitsatz

1. Kindergeld erhält, wer als einer von mehreren Berechtigten nachweisen kann, dass er – und nicht der andere Kidnergeldberechtigte – das (auch volljährige) Kind in eine (auch: Teil-)Familiengemeinschaft mit einem auf ängere Dauer gerichteten Betreuungs-und Erziehungsverhältnis familienhafter Art aufgenommen hat.

2. Die verbleibende Ungewissheit geht nach den Grundsätzen der Darlegungslast / objektiven Feststellungslast zu Lasten der Klägerin.

3. Ist dieser Nachweis nicht geführt, kommt es auf die etwaige Zahlung von Unterhaltsrenten nach § 64 Abs. 3 EStG nicht mehr an.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 216 Nr. 3
AAAAE-33387

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FG München, Urteil v. 17.01.2013 - 5 K 2879/10

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