Kindergeld bei mehreren Kindergeldberechtigten erhält nur, wer
die Haushaltsaufnahme darlegen kann
Leitsatz
1. Kindergeld erhält, wer als einer
von mehreren Berechtigten nachweisen kann, dass er – und nicht der andere
Kidnergeldberechtigte – das (auch volljährige) Kind in eine (auch:
Teil-)Familiengemeinschaft mit einem auf ängere Dauer gerichteten
Betreuungs-und Erziehungsverhältnis familienhafter Art aufgenommen hat.
2. Die verbleibende Ungewissheit geht
nach den Grundsätzen der Darlegungslast / objektiven Feststellungslast zu
Lasten der Klägerin.
3. Ist dieser Nachweis nicht geführt,
kommt es auf die etwaige Zahlung von Unterhaltsrenten nach § 64 Abs. 3 EStG
nicht mehr an.
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