Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 14 K 226/12

Gesetze: AO § 281, AO § 85, AO § 254 Abs. 1 S. 1, AO § 256

Pflicht des FA zur Beitreibung von Steuerrückständen

kein Schadensersatz wegen in Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen entstandenen Auslagen

Leitsatz

1. Liegen die Voraussetzungen für die Vollstreckung von Steuerrückständen und die Anbringung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor, verstößt das FA durch eine Einziehungs- und Pfändungsverfügung nicht gegen § 85 AO. Das FA hat die Pflicht, im Interesse der Allgemeinheit Steueransprüche auch im Zwangswege durchzusetzen.

2. Der Vollstreckungsschuldner muss die mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, insbesondere Kontenpfändungen oder Pfändungen anderer Forderungen, einhergehenden Beschränkungen und Auslagen im Rahmen des gesetzlich geregelten Pfändungsschutzes hinnehmen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAE-33365

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Urteil v. 05.06.2012 - 14 K 226/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen