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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 2578/12

Gesetze: ErbStG § 6 Abs. 2, ErbStG § 20 Abs. 4

Steuerschuldnerschaft bei Eintritt der Nacherbfolge

Leitsatz

  1. Bei Eintritt der Nacherbfolge (durch den Tod des Vorerben) geht das Vermögen nicht jedoch die durch die Vorerbschaft ausgelöste Steuerschuld auf den Nacherben über.

  2. Bei Eintritt der Nacherbschaft kommt es für die Bestimmung der Steuerklasse des § 15 Abs. 1 ErbStG auf das Verhältnis des Nacherben zum Vorerben an.

  3. Durch die Regelung des § 20 Abs. 4 ErbStG wird die Stellung des Vorerben als Steuerschuldner nicht eingeschränkt.

Fundstelle(n):
UVR 2013 S. 234 Nr. 8
VAAAE-33354

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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 26.02.2013 - 1 V 2578/12

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