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FG Köln Urteil v. - 10 K 41/12 EFG 2013 S. 834 Nr. 11

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2

Eigenheimzulage

Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 EigZulG trotz Übernahme sämtlicher Finanzierungsaufwendungen durch den Wohnungsnutzer als Bestandteil einer Trennungsunterhaltsvereinbarung

Leitsatz

Übernimmt der im Eigenheim Wohnende den Schuldendienst seines von ihm getrennt lebenden Ehegatten als Bestandteil der Trennungsunterhaltsvereinbarung, so liegt keine entgeltliche, sondern eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 EigZulG vor. Der überlassende Ehegatte behält seinen Anspruch auf Eigenheimzulage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 834 Nr. 11
HAAAE-33350

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FG Köln, Urteil v. 27.02.2013 - 10 K 41/12

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