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StuB 7/2013 S. 275

Keine Anmeldung des Nichterfüllungsschadens zur Tabelle

Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt und lehnt der Verwalter die Vertragserfüllung ab, kann der andere Teil eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 103 Abs. 2 Satz 1 InsO). Diese Regelung kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn der Verkäufer (hier: eines Grundstücks) in der Insolvenz des Käufers die Kaufsache aufgrund des ihm mangels erfolgter Auflassung verbliebenen Eigentums aussondert (hier: anderweitig verkauft) und der Verwalter die Rückgewähr einer bereits erbrachten Anzahlung des Schuldners verlangt. Dann ist der Rückzahlungsanspruch mit dem Anspruch des Verkäufers wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags zu verrechnen. Denn gegenseitige Ansprüche aus dems...

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