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Einkommensteuer | Einmalzahlung für private Lebensversicherung als Betriebsausgabe
Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen stellen Betriebsausgaben dar, wenn der Angehörige aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt. Zu dem Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehört auch die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge. Als für den Betriebsausgabenabzug unschädlicher abgekürzter Zahlungsweg ist nach dem die Leistung des Erstattungsbeitrags der Sozialversicherung zugunsten des im Unternehmen angestellten [i]infoCenter „Drittaufwand” NWB OAAAB-05364 Sohnes anzusehen, wenn der Erstattungsbetrag nicht direkt an den Sohn ausgezahlt, sondern zum ...