Gestaltungsmissbrauch beim Vorsteuerabzug bei der Errichtung und Verpachtung eines Geräteschuppens von einer GbR an einen
ihrer Gesellschafter
Leitsatz
Verpachtet eine GbR einen Geräteschuppen an einen zu 90 % beteiligten Gesellschafter (der selbst die Umsatzsteuer nach den
Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG betimmt) unter Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG, ist der
Vorsteuerabzug wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen, wenn die GbR lediglich „vorgeschaltet” wurde, und der Geräteschuppen ausschließlich
für die Bedürfnisse des Pächters errichtet wurde, der Pächter selbst schon den Bauantrag gestellt hatte und die Pacht mit
Blick auf die Absetzungen für die Abnutzung des Geräteschuppens die Kosten i. S. d. § 10 Abs. 4, 5 UStG allenfalls deckt.
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 297 Nr. 7 JAAAE-32065
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.02.2013 - 12 K 4851/09
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