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Track 11 | Doppelte Haushaltsführung: Garagenmiete am Beschäftigungsort als Werbungskosten
Der BFH hat aktuell entschieden, dass die Aufwendungen für eine separat angemietete Pkw-Garage oder einen Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können, wenn sie notwendig sind. Die Mietkosten sind nicht mit der Entfernungspauschale für Familienheimfahrten abgegolten.
Vor etwa einem Jahr hatten wir Sie auf eine interessante – beim BFH anhängige – Rechtsfrage aufmerksam gemacht: Wie sieht es aus, wenn im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort eine Garage oder ein Stellplatz separat angemietet wird? Sind die Kosten absetzbar? Oder sind sie mit der Entfernungspauschale für die Familienheimfahrten abgegolten?
Die Antwort des VI. Senats hat nicht lange auf sich warten lassen: Danach sind bei einer doppelten Haushaltsführung nicht nur die Kosten für Familienheimfahrten, für Verpflegungsmehraufwendungen und für die Unterkunft am Beschäftigungsort zu berücksichtigen. Sondern auch sonstige Mehraufwendungen. Hierzu können auch die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage zählen. Voraussetzung ist allerdings: Die Anmietung ist notwendig, beispielsweise zum Schutz des Fahrzeug...