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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 23 | Außergewöhnliche Belastungen: Behandlung einer Erkrankung, die Folge der Berufsausübung ist

Aufwendungen einer Orchestermusikerin für eine sog. Dispokinese-Fortbildung zur Behandlung eigener berufsbedingter Beschwerden sind Krankheitskosten, die im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen beschränkt abziehbar sind. Ein unbeschränkter Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht. Diese Entscheidung des FG Hessen liegt zur Überprüfung beim BFH.

Abschließend möchten wir sie noch über ein Verfahren informieren, das beim Bundesfinanzhof anhängig ist – zur Abgrenzung zwischen Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen. Und zwar dann, wenn Kosten für die Behandlung einer Erkrankung entstehen, die Folge der Berufsausübung ist.

Der VI. Senat des BFH muss über den folgenden interessanten Fall entscheiden: Eine angestellte Orchestermusikerin hatte durch ihre täglichen Proben und Auftritte massive Schulterprobleme. Die vom Arzt verordnete Krankengymnastik half nicht weiter. Daraufhin nahm die Profimusikerin an einer Dispokinese-Fortbildung teil. Bei der Dispokinese handelt es sich um eine von Musikern für Musiker entwickelte ganzheitlich orientierte Schulungsform. Ziel ist es, die Spielfähigkeit durch Veränderung der Haltung und der Eigenw...

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