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Warenmuster und Geschenke von geringem Wert
Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen werden Lieferungen gegen Entgelt gleichgestellt, sofern es sich nicht um Geschenke von geringem Wert oder Warenmuster für Zwecke des Unternehmens handelt und der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG).
Leitsätze
1. Ein von einem Unternehmer einem Diabetiker zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels unentgeltlich zugewendetes Set – bestehend aus Blutzuckermessgerät, Stechhilfe und Teststreifen –, das einen späteren Verkauf der Teststreifen fördern soll, ist kein Warenmuster i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG.
2. Ob das Set ein nicht umsatzsteuerbares Geschenk von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG ist, hängt von der Einhaltung der Wertgrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ab.
Sachverhalt
Eine GmbH vertrieb ein Set zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels für Diabetiker. Es bestand aus einem Blutzuckermessgerät, einer Stechhilfe und einigen wenigen Teststreifen. Die Sets wurden über Ärzte, Schulungszentren für Diabetiker und bestimmte Laboreinrichtungen kostenlos an interessierte Diabetiker überlassen. Zur Messung des Blutzuckerspiegels muss der Diabetiker nach der dem Set beigefügten Kurzanleitung einen Teststreifen in das Messgerät einführen. Danach entnimmt er m...