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Lohnsteuer | Anforderungen an die Mindestangaben eines ordnungsmäßigen Fahrtenbuchs
Nach dem gehören zu den unverzichtbaren Angaben, die im Fahrtenbuch selbst zu machen sind, die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten sowie die Namen der jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner. Es genügt nicht, wenn nur allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten im Fahrtenbuch als „Dienstfahrten” bezeichnet werden. Die erforderlichen Mindestangaben können auch nicht [i]Schneider, NWB 23/2012 S. 1892durch anderweitige – nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene – Auflistungen ersetzt werden.