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Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz gefunden
Der Vermittlungsausschuss hat am einen Kompromiss zum SEPA-Begleitgesetz erzielt. Dieser sieht vor, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Die von vielen Bürgern befürchteten finanziellen Einbußen bei aktuell auslaufenden oder gekündigten Versicherungsverträgen würden somit nicht eintreten. Der Bundestag hatte die Neuregelung zu den Bewertungsreserven erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs – SEPA – enthielt. Der Vermittlungsausschuss schlägt [i]Zum SEPA Ehlers, NWB 8/2013 S. 526vor, diese heftig kritisierte Einfügung nun wieder rückgängig zu machen. Mit einer Verordnung soll die Bundesregierung zudem die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln, um einen besseren Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen. Hierbei erhalten die Länder ein Mitspracherecht. Die unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen verbleiben nach dem Vermittlungsvorschlag im Gesetz. Sie s...