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LSG Hamburg Urteil v. - L 1 KR 31/11

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Arbeitsentgelt und Arbeitgeber-Beitragsanteil, die sie für die Zeit vom 21. Mai 2007 bis zum 26. Juni 2007 an bzw. für die Versicherte einer Mitgliedskrankenkasse des Beklagten gezahlt hat, nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz, AAG).

Fundstelle(n):
AAAAE-31005

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hamburg, Urteil v. 07.02.2013 - L 1 KR 31/11

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