Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 5 K 357/12

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b, EStG § 70 Abs. 2, FGO § 142, ZPO § 114, ZPO § 117 Abs. 2, ZPO § 117 Abs. 4, AO § 227

Isolierter Prozesskostenhilfeantrag im finanzgerichtlichen Prozess ist möglich

Eingang der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Klagefrist

Billigkeitserlass

Leitsatz

1. Im finanzgerichtlichen Prozess ist es möglich, innerhalb der Klagefrist lediglich einen isolierten Prozesskostenhilfeantrag zu stellen, d. h. dem Prozesskostenhilfeantrag nur den (nicht unterschriebenen bzw. ausdrücklich als solchen gekennzeichneten) Entwurf der Klage bzw. des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung beizufügen, ohne hierdurch einen endgültigen Rechtsverlust durch die eintretende Bestandskraft der anzufechtenden Behördenentscheidung zu erleiden. Denn ein mittelloser Beteiligter, der eine Klage bzw. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ankündigt, hat Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er sein Prozesskostenhilfegesuch innerhalb der Klagefrist zusammen mit der Erklärung i. S. d. § 117 Abs. 2 bis 4 ZPO bei Gericht vorgelegt hat und wenn er nach Gewährung der Prozesskostenhilfe bis zum Ablauf der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, die ab Zustellung des Prozesskostenhilfebeschlusses läuft, per Post oder per Telefax die versäumte Handlung vornimmt.

2. Wird die Klage nicht sofort erhoben, obwohl es sich – wie im Streitfall nach § 47 Abs. 1 FGO – um eine fristgebundene Klage handelt, so kann das Gericht Prozesskostenhilfe nur dann gewähren, wenn wegen der Versäumung der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet im Streitfall aus, weil die Antragstellerin nicht innerhalb der am abgelaufenen Klagefrist die nach § 117 Abs. 2 und 4 ZPO vordruckgebundene erforderliche Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Gericht eingereicht hat und sich die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des BFH nicht auf Unkenntnis über die fristgerechte Abgabe dieser Erklärung berufen kann.

3. Ob die Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass gemäß § 227 AO erfüllt sind, war hier nicht zu prüfen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAE-30396

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG München, Beschluss v. 24.04.2012 - 5 K 357/12

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen