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FG Münster Urteil v. - 1 K 4121/09 E

Gesetze: EStG § 10, EStG § 12 Nr 4, EStG § 4 Abs 4

Betriebsausgaben/Strafverteidigung

Abziehbarkeit von Steuerberatungskosten nach Einleitung eines Strafverfahrens

Leitsatz

Nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens anfallende Steuerberatungskosten sind auch dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben abziehbar, wenn die geltend gemachten Aufwendungen nachweislich die Steuerberatung betreffen und nicht die Strafverteidigung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAE-30395

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Urteil v. 27.11.2012 - 1 K 4121/09 E

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