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Gemeinschaftliches Testament: Ausscheiden eines von zwei Schlusserben
Werden zwei Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament bedacht und scheidet ein Schlusserbe aufgrund einer testamentarischen Regelung aus, erbt nach Rechtsprechung des OLG Hamm der andere Schlusserbe zusätzlich den hälftigen Erbanteil des Ausgeschiedenen. Voraussetzung: Es wurde keine explizite anderslautende Regelung getroffen und es ist kein anderweitiger Wille im Testament erkennbar.
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann ein gemeinschaftliches Testament mit wechselseitiger Erbeinsetzung erstellt. Als Schlusserben wurden die beiden Töchter des Ehemanns aus erster Ehe eingesetzt. Außerdem wurde angeordnet, dass die Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn nach dem Tod des Ehemanns ein Schlusserbe seinen Pflichtteil verlangt. Eine Schlusserbin machte ihren Pflichtteil geltend und...