Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues Modell der Finanzberatung: Der Honorar-Anlageberater
Die [i]Zum neuen Recht für Vermögensanlagen und Finanzanlagenvermittler Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/12295) eingebracht, der zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vorsieht. Zukünftig darf Honorar-Anlageberatung nur noch gegen Honorar des Kunden erbracht werden, Honorar-Anlageberater müssen über einen hinreichenden Marktüberblick verfügen und dürfen sich nicht auf eigene oder auf Finanzinstrumente von ihnen nahestehenden Anbietern beschränken. Sie müssen sich in ein Register eintragen lassen, das auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht öffentlich einsehbar ist. Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis haben muss.