Einstweiliger Rechtsschutz bei angekündigter Anforderung von Kontoauszügen des Steuerpflichtigen bei dessen Bank zur Überprüfung
der steuerlichen Verhältnisses eines Dritten (hier: des Sohnes)
Leitsatz
1. Die Anforderung von Kontoauszügen bei der Bank des Steuerpflichtigen ist ein vollziehbarer Verwaltungsakt auf der Rechtsgrundlage
des § 97 AO, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen und einstweiligen Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung
(§ 361 AO, § 69 FGO) erlangen kann, so dass insoweit der Antrag auf eine einstweilige Anordnung nach § 114 Abs. 5 FGO nicht
statthaft ist.
2. Findet eine Betriebsprüfung beim Sohn des Steuerpflichtigen statt und will der Betriebsprüfer eventuelle für eine frühere
Eigenheimzulagengewährung schädliche Rückzahlungen des Steuerpflichtigen an seinen Sohn durch die Anforderung von Kontoauszügen
des Steuerpflichtigen bei dessen Bank aufklären, so rechtfertigt auch ein vom Steuerpflichtigen befürchteter Reputationsschaden
nicht die Anordnung einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Anforderung der Kontoauszüge; der Steuerpflichtige kann
sowohl die Bank als auch den Prüfer zu einer umgehenden Information über eine tatsächliche Anforderung der Kontoauszüge auffordern
und dann ggf. Einspruch einlegen sowie Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 11 Nr. 24 DStRE 2013 S. 882 Nr. 14 EFG 2013 S. 536 Nr. 7 PStR 2013 S. 81 Nr. 4 JAAAE-29652
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 14.01.2013 - 7 V 7076/11
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